Leistungen
Unfallabwicklung für Geschädigte und Werkstätten
Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit allen Beteiligten und setzen berechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung durch. Es liegt sowohl im Interesse des Geschädigten, als auch der von ihm beauftragten Unternehmen
(Werkstatt, Sachverständiger, Mietwagenunternehmen, etc.), dass sämtliche Rechnungen zeitnah
von der Versicherung des Unfallgegners reguliert werden.
Nach unserer Beauftragung erfolgt daher
durch uns schnellstmöglich eine Übermittlung aller relevanten Daten an die Versicherung mit der Aufforderung, einen Vorschuss zu zahlen und mahnen diesen in kurzen Abständen bei der
Versicherung an, so dass im Idealfall bereits ein Großteil des Schadenersatzes reguliert wurde bevor
überhaupt die erste Rechnung geschrieben wurde.
Durch die Versicherung vorgenommene Abzüge werden von uns direkt geprüft und bei der
Versicherung reklamiert.
Personenschäden
Ist durch den Unfall ein Personenschaden eingetreten, beraten und vertreten wir den Geschädigten hinsichtlich seiner Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Bußgeld-, Straf- und Führerscheinsachen
Oftmals wird dem Geschädigten aufgrund seiner Unfallbeteiligung ein Verwarnungs- oder Bußgeld auferlegt. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und vertreten den Geschädigten gegenüber den Ordnungsbehörden und vor Gericht. Unabhängig hiervon vertreten wir Betroffene auch bei sonstigen Verfahren, wie z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen oder Alkoholfahrten.
Probleme bei Autokauf und Reparatur
Manchmal treten nach einem Autokauf oder einer Reparatur Mängel auf. Wir beraten Autohäuser und Autofahrer hinsichtlich ihrer Rechte.