Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen!

So funktioniert´s:

Unfall melden

Melden Sie uns Ihren Unfall unverbindlich telefonisch unter 07668/996 1006 oder online über unser Webformular.

Wir beraten Sie sofort!

Sie erhalten telefonisch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung hinsichtlich Ihrer Rechte.

Unfallabwicklung

Wir nehmen Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners auf und führen die notwendige Korrespondenz mit allen Beteiligten.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei sind wir ausschließlich mit der bundesweiten Unfallabwicklung und sämtlichen Rechtsfragen rund um das Auto und anderen Fahrzeugen beschäftigt.

Anwaltskanzlei 4.0

Wir nutzen alle Vorteile der modernen Telekommunikation, so dass wir Unfälle in der Regel online abwickeln können, ohne dass es eines persönlichen Vorsprechens unserer Mandanten bedarf. Über unsere Online-Akte sind unsere Mandanten über ihre Angelegenheit stets auf dem neuesten Stand.

Ihre Fragen:

Wir berechnen für Ihre Unfallmeldung und die anschließende telefonische Erstberatung keinerlei Anwaltskosten. Auf Basis Ihrer Angaben prüfen wir sofort, ob und welche Schadenersatzansprüche gegen Ihren Unfallgegner voraussichtlich durchsetzbar sein werden. Soweit Ihr Unfallgegner die Schuld an dem Unfall trifft, muss dessen Haftpflichtversicherung dann auch unsere Anwaltskosten tragen, welche durch die Beauftragung der Unfallabwicklung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehen.

In durchschnittlichen Unfallsachen haben die Versicherungen nach der Rechtsprechung ca. 4 Wochen Zeit, den Unfall zu regulieren. Wir melden den Unfallschaden unmittelbar nach Erhalt Ihres Auftrags der zuständigen Versicherung und versorgen diese mit allen notwendigen Informationen und Dokumenten, um eine möglichst schnelle Regulierung zu erwirken. Oftmals können wir so bereits innerhalb der ersten 2 Wochen eine Auszahlung erreichen.

Die Versicherungen beschäftigen in der Regel ein ganzes „Heer“ von juristisch geschulten Sachbearbeitern und (externen) Prüfdienstleistern, um Ihnen so wenig wie möglich Schadenersatz zu zahlen. Wir sorgen dafür, dass Sie alles erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht!

Ja, in der Regel ist dies sogar dringend zu empfehlen, da ein Schadensgutachten entscheidende juristische Vorteile mit sich bringt.

Nein, dies ist nicht zu empfehlen, da ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger in der Regel nicht auf Ihrer Seite steht. Erfahrungsgemäß wird in solchen Gutachten der Schaden geringer eingeschätzt. Sie sollten daher immer einen eigenen Sachverständigen einschalten, worauf Sie auch ein Recht haben. Die Kosten dieses Sachverständigen muss die Versicherung erstatten.

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